Hallo, ich bin Student und verdiene derzeit durch Arbeit auf Honorarnotenbasis unter der Einkommenssteuergrenze von € 12.000/jährlich. In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man ohne Einkommenssteuerbescheid auch keine Sozialversicherung nachzahlen muss. Nun meine Frage: wo ist der Unterschied zur Geringfügigkeitsgrenze? Danke und liebe grüße |