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Verfasst von: Elke am 26.02.2013 02:03
 


THEMA:  Student Honorarnote

Hallo, ich bin Student und verdiene derzeit durch Arbeit auf Honorarnotenbasis unter der Einkommenssteuergrenze von € 12.000/jährlich. In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man ohne Einkommenssteuerbescheid auch keine Sozialversicherung nachzahlen muss. Nun meine Frage: wo ist der Unterschied zur Geringfügigkeitsgrenze? Danke und liebe grüße

Verfasst von: Renate am 26.02.2013 15:54
 


THEMA:  Student Honorarnote

Sie bringen einige Begriffe durcheinander; deshalb biete ich Ihnen gerne ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin. 

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