ich war von november 2007 bis juni 2011 bei der sva versichert und bin 2009 einmal über die mindestbeitrags-grenze von 6453,36 EUR jährlich gekommen. die folgenden jahre war ich mit meinen einkünften immer unterhalb dieser grenze. trotzdem wurde ich immer mit nachbelastungen behelligt. jetzt habe schon wieder eine nachbelastung des PV-beitrags und des KV-beitrags für 2011 bekommen. kann das sein? sind diese nachbelastungen gerechtfertigt? vielen dank für ihre hilfe im vorraus. Mfg