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Verfasst von: Thomas am 26.02.2013 23:49
 


THEMA:  Mietkauf-Anzahlung in Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?

Guten Tag,

ich bin letztes Jahr in eine Mietkaufwohnung gezogen, für die ich 15.000 EUR Grundwert bezahlen musste. Ein Bekannter meinte kürzlich, ich kann diesen Betrag als Sonderausgabe für Wohnraumschaffung abschreiben, d.h. bis 2920 EUR oder das Doppelte für Alleinverdiener/Alleinerzieher.

Dazu habe ich folgende Fragen:

- Macht es einen Unterschied, ob der Betrag aus eigenen Ersparnissen oder über einen Kredit bezahlt wurde?

- Wie ist der Betrag in der Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigen, wenn ich z.B. 12000 EUR in 2012 und 3000 EUR in 2013 bezahlt habe? Würde ich dann in der jeweiligen Arbeitnehmerveranlagung diese Beträge bei den Sonderausgaben anführen, d.h. 12000 EUR für 2012 und 3000 EUR für 2013?

- Mir wurde vom Bauträger mitgeteilt, dass der Betrag bei Kündigung des Mietverhältnisses am mich rückerstattet wird. Wie verhält es sich bzgl. Arbeitnehmerveranlagung, wenn der Betrag bereits in einer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wurde und dann wg. Kündigung an mich rückerstattet wird? Muss ich diese Rückerstattung in der kommenden Arbeitnehmerveranlagung ausweisen, quasi als "Einnahme"?

Ich hatte neben dem Grundwert noch weitere Kosten, z.B. Umzäunung, Parkplatz und Tiefgaragenplatz. Diese waren separat zu bezahlen. Können diese Kosten ebenfalls in der Arbeitnehmerveranlagung bei Sonderausgaben berücksichtigt werden?

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und Antworten!

Mit besten Grüßen,

Thomas

Verfasst von: C am 01.03.2013 17:31
 


THEMA:  Mietkauf-Anzahlung in Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?

Hallo Thomas,

 

Ad 1: Wenn die Kosten auf Kredit bezahlt sind, sind die Sonderausgaben entsprechend den Kreditrückzahlungen zu erfassen und abzugsfähig. Bei Zahlung aus Eigenmittel ist der Abflusszeitpunkt der Zahlung relevant.

Ad 2: 2012 - 12.000,00 (wobei ein Viertel davon Sonderausgaben darstellen) und 2013 - 3.000,00 € (bei Zahlung aus Eigenmittel). Sonst entsprechend der Kreditrückzahlung

Ad 3: Wenn die Rückerstattung innerhalb von 8 Jahren (seit Vertragsabschluss) erfolgt, ist der Bauträger verpflichtet, dies Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Es kommt zu einer pauschalen Nachversteuerung mit 30% im Jahr der Rückzahlung.

Ad 4: Das Gesetz spricht von Wohnraumschaffung, Umzäunung & Parkplatz würde ich eher nicht als solche beurteilen auch wenn Parkplätze unter das WEG fallen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

C

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