Hallo, für die Berechnung der AfA bei Vermietung einer Wohnung werden 20% als Grundanteil vom Kaufpreis abgezogen. Hinzu kommen Makler, Notar, Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer. Sind davon auch 20% als Grundanteil abzuziehen? Grüsse Georg