Bankgeheimnis stimmt, jedoch gibt es einen regen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der verschiedenen Staaten und es werden auch Kontrollmitteilungen verschickt. Dh., wenn das ausländische Unternehmen eine Steuerprüfung hat und darin Betriebsausgaben angeführt sind, die deine Freundin betreffen, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass die ausländische Behörde an das österreichische Finanzamt diese Rechnungen schickt, damit das österreichische Finanzamt kontrollieren kann, ob die Beträge einer Besteuerung unterzogen wurden. Also ich kann nur raten die Beträge in der österreichischen Steuererklärung anzugeben, wobei Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind.
Mit der Einstellung "das Finanzamt kommt nicht drauf" begeht sie ganz klar ein Vorsatzdelikt.
Zuerst mal müsste sie schauen, was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt und dann die entsprechenden Erklärungen (E1, eventuell E1a) abgeben. |