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Verfasst von: Johannes M. am 04.03.2013 18:55
 


THEMA:  Angestellt + Nebeneinkommen

Hallo!

Kurz und knapp (Falls zu kurz, bitte sagen):

Eine Freundin - ja, es ist wirklich eine Freundin und nicht ich - verdient durch eine Online-Website über 730 € im Jahr (unversteuert!) von einem ausländischen Unternehmen auf ihr österreichisches Bankkonto, welches sich in der EU befindet (falls das relevant ist). Da ihr Einkommen als Angestellte über 25.000 € im Jahr ist, muss sie es ja versteuern, richtig?

Meine Fragen:

  •     Sie argumentiert mit „Ja, das Finanzamt kommt nicht darauf, es gibt ein Bankgeheimnis“ - Stimmt das wirklich?
  •     Wenn oberes wirklich stimmt, würde das Finanzamt nie darauf kommen, oder doch?
  •     Wie sollte sie ihr Nebeneinkommen versteuern (Vorgehensweise, Formulare, etc)?


Bedanke mich im voraus für eure Antworten!

Verfasst von: andreasdf am 04.03.2013 23:18
 


THEMA:  Angestellt + Nebeneinkommen

Bankgeheimnis stimmt, jedoch gibt es einen regen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der verschiedenen Staaten und es werden auch Kontrollmitteilungen verschickt. Dh., wenn das ausländische Unternehmen eine Steuerprüfung hat und darin Betriebsausgaben angeführt sind, die deine Freundin betreffen, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass die ausländische Behörde an das österreichische Finanzamt diese Rechnungen schickt, damit das österreichische Finanzamt kontrollieren kann, ob die Beträge einer Besteuerung unterzogen wurden. Also ich kann nur raten die Beträge in der österreichischen Steuererklärung anzugeben, wobei Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind.

Mit der Einstellung "das Finanzamt kommt nicht drauf" begeht sie ganz klar ein Vorsatzdelikt.

Zuerst mal müsste sie schauen, was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt und dann die entsprechenden Erklärungen (E1, eventuell E1a) abgeben.

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