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Verfasst von: Johannes am 04.03.2013 21:02
 


THEMA:  Honorarnote Steuer

Hallo,

 

ich bin aktuell Schüler (19) und arbeite nebenbei geringfüg und einmal pro Jahr Vollzeit und verdiene dadurch ca. 5000€/Jahr.

Weiteres arbeite ich für eine deutsche Firma und muss dieser monatlich für meine Leistung eine Rechnung/Honorar austellen (12x70€= 840€/Jahr)

Was muss ich bei einer Arbeitnehmerveranlagung beachten? Müssen die 840€ im Jahr irgendwo angegeben werden, bin ja unter den 11.000€/Jahr, aber über den 730€/Jahr?

 

Danke

Verfasst von: andreasdf am 04.03.2013 22:44
 


THEMA:  Honorarnote Steuer

Die € 730-Grenze bezieht sich auf Einkünfte. Also Einnahmen abzgl Ausgaben. Wenn du durch Ausgaben unter die Grenze kommst, musst du die Einkünfte nicht angeben. Dabei können auch pauschale Betriebsausgaben und der Grundfreibetrag berücksichtigt werden.

Bei dir ist es aber egal, ob du den Betrag angibst, solang du in Summe unter € 10.000 bleibst wirst du keine Steuer zahlen, sondern nur retour bekommen.

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