Bin geringfügig Selbstständig, geringfügig beschäftigt (Brutto = nettolohn unter 370€) und freie dienstnehmerin (brutto = nettolohn unter 370€).
das heißt jetzt bei der einkommenststeuererklärung brauch ich das zusatzformular E1a zwecks Einzelunternehmensselbstständigkeit, brauch ich L1i als "Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit OHNE LOHNSTEUERABZUG"???
brauch ich das ganze dann gleich 2mal? einmal wegen geringfügiger beschäftigung und einmal wegen geringfüiger freien dienstnehmerin??
HIlfee? |