Verfasst von:
ChristineK am
05.03.2013 11:08
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THEMA: Nachforderung Finanzamt |
Hallo,
ich habe soeben eine Vorberechnung für meinen Lohnsteuerausgleich für 2010 gemacht. In 2010 gab es bei mir 2 lohnsteuerauszahlende Stellen, d.h. meines Wissens gibt es da doch fast immer eine Gutschrift, aber lt. Finanzamt sollte ich für 2010 160.- Euro nachzahlen.
Kann es sein, dass die Vorberechnung tlw. gar nicht stimmt.
Danke und liebe Grüße,
Christine K |
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Verfasst von:
Martin am
05.03.2013 16:35
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THEMA: Nachforderung Finanzamt |
Hallo Christine, Wenn Sie 2 lohnsteuerauszahlende Stellen teilweise gleichzeitig hatten, dann müssen Sie die Arbeitnehmerveranlagung abgeben bzw. werden vom Finanzamt dazu aufgefordert. Wenn die Dienstverhältnisse nicht gleichzeit sondern hintereinander waren, dann kann es sein, dass bei keinem der Dienstverhältnisse Lohnsteuer für Sie abgeführt wurde (aufgrund der Höhe), aber beide zusammen über EUR 11.000,- liegen und somit diese Nachzahlung fällig wird. In diesem Fall sind Sie aber nicht verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. MFG Martin |
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Verfasst von:
Elisabeth am
26.08.2013 16:34
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THEMA: Nachforderung Finanzamt |
Hallo,
ich habe dasselbe Prolbem. Lt. Vorberechnung verlangt das Finanzamt eine Nachforderung von € 252. Ich frage mich warum...
Ich habe im Jahr 2012 drei verschiedene Arbeitsgeber gehabt. Zwar immer in derselben Firma aber Anfangs über eine Personalvermittelungsfirma und dann 2 unterschiedliche Abteilungen wobei das eigentlich eigene Firmen sind... Könnte es damit zusammenhängen?
Danke
Elisabeth
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Verfasst von:
Elisabeth am
26.08.2013 18:24
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THEMA: Nachforderung Finanzamt |
Hallo,
ich habe dasselbe Prolbem. Lt. Vorberechnung verlangt das Finanzamt eine Nachforderung von € 252. Ich frage mich warum...
Ich habe im Jahr 2012 drei verschiedene Arbeitsgeber gehabt. Zwar immer in derselben Firma aber Anfangs über eine Personalvermittelungsfirma und dann 2 unterschiedliche Abteilungen wobei das eigentlich eigene Firmen sind... Könnte es damit zusammenhängen?
Danke
Elisabeth
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