Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: julia am 05.03.2013 11:55
 


THEMA:  Angestellte und Honorarnote

Hallo!

ich bin seit september angestellte, ca 3000 Brutto/monat.

Juni bis november habe ich für eine übersetzung eines website ca 4000 euro verdient, als Honorarnote, umsatzsteuerfrei.

vor Juni war ich arbeitlos.

ich habe zwei frage:

1. soll ich den Formular E 1a für selbständiger Arbeit ausfüllen?

2. im Angaben zum Betrieb, punkt 2, soll ich brutto oder nettosystem ankreuzen? ich verstehe den unterschied nicht.

 

vielen dank für die hilfe!

 

JUlia

Verfasst von: Bettina Wallner am 05.03.2013 14:21
 


THEMA:  Angestellte und Honorarnote

E1a ist auszufüllen / Selbstständige Arbeit ( Falls kein Gewerbe angemeldet wurde - für Übersetzungen etc )

Bei Brutto / Netto System geht es um die Umsatzsteuer/ Vorsteuer. Falls Sie keine UST verrechnet haben, kreuzen Sie bitte Bruttosystem an . Alle Aufwendungen sind dann im Formular E1a auch brutto ( Ohne Vst-Abzug ) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Wallner

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.156 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.