Hallo,
Beim Ausfüllen meiner Einkommenssteuererklärung ist mir aufgefallen, dass im Formular E1kv nun in Kapitalerträge "bis zum 31.03.2012 zugeflossen" und "ab dem 01.04.2012" differenziert wird.
Ich habe ausländische Zinserträge betreffend das ganze Jahr zu versteuern - muss ich diese splitten oder kann ich die wie bisher zur Gänze im Feld 754 eintragen?
Danke, mfg |