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Verfasst von: Eva am 06.03.2013 07:49
 


THEMA:  In Karenz + freiberuflich tätig + geringfügig angestellt - GEHT DAS?

Bitte um Hilfe bzw. Information:

Ich bin derzeit in Karenz jedoch seit Sept. 2012 ohne Kindergeldbezug, Freiberuflich bin ich als selbsttändige Physiotherapeutin derzeit ca. 5-8 Std. pro Woche tätig (mit Einverständis meines Dienstgebers.) Nun hätte ich ein Angebot einer Behinderteneinrichtung, dort für 3 Std. pro Woche als Geringfügigbeschäftigte zu arbeiten. GEHT DAS? Wahrscheinlich muss ich wieder das Einverständis des DG erbeten. Und was heisst das steuerlich für mich? Ich werde mit meiner freiberuflichen Tätigkeit heuer sicher über die SVA-Grenze von € 4.3irgendwas drüberkommen. Wieviel "müsste" ich dann im Jahr verdienen um nicht nur für die SVA zu arbeiten???
Ich suche ausserdem einen Steuerberater in Linz, der möglichst Erfahrung mit freiberuflichen Therapeuten hat, kann mir jemand jemanden empfehlen?

 

VIELEN HERZLICHEN DANK

Verfasst von: C am 07.03.2013 14:04
 


THEMA:  In Karenz + freiberuflich tätig + geringfügig angestellt - GEHT DAS?

 

Hallo Eva,

eine geringfügige Beschäftigung neben der Karenz ist gem. § 15e MSchG jedenfalls möglich. Eine Genehmigung Ihres DG ist dafür laut Gesetz nicht notwendig. Da Sie karenziert sind und nur ca. 12 Stunden/Monat arbeiten, werden Sie vermutlich insgesamt kein Einkommen von mehr als 11.000,00 € erzielen. Daher wird sich bei Ihnen auch bei Einreichen einer Steuererklärung keine Steuerschuld ergeben.

Wenn Sie durch Ihre freiberufliche Tätigkeit Einkünfte in Höhe von mehr als 4.641,60 € erzielen, zahlen Sie 26,15% SV & 1,53% Selbständigenvorsorge. Für Ihre geringfügigen Einkünfte bezahlen Sie dann ebenfalls SV Beiträge. (sogenannter pauschalierter Dienstnehmerbeitrag) in Höhe von 13,65% (Angestellten). Dieser Beitrag wird einmalig mit Jahresende fällig. Einen allfälligen Verdienst können Sie sich anhand der vorliegenden Zahlen ausrechnen.

Mit freundlichen Grüßen

C         

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