Hallo Eva,
eine geringfügige Beschäftigung neben der Karenz ist gem. § 15e MSchG jedenfalls möglich. Eine Genehmigung Ihres DG ist dafür laut Gesetz nicht notwendig. Da Sie karenziert sind und nur ca. 12 Stunden/Monat arbeiten, werden Sie vermutlich insgesamt kein Einkommen von mehr als 11.000,00 € erzielen. Daher wird sich bei Ihnen auch bei Einreichen einer Steuererklärung keine Steuerschuld ergeben.
Wenn Sie durch Ihre freiberufliche Tätigkeit Einkünfte in Höhe von mehr als 4.641,60 € erzielen, zahlen Sie 26,15% SV & 1,53% Selbständigenvorsorge. Für Ihre geringfügigen Einkünfte bezahlen Sie dann ebenfalls SV Beiträge. (sogenannter pauschalierter Dienstnehmerbeitrag) in Höhe von 13,65% (Angestellten). Dieser Beitrag wird einmalig mit Jahresende fällig. Einen allfälligen Verdienst können Sie sich anhand der vorliegenden Zahlen ausrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
C |