Ich fahre öfters im Jahre auf Einladung meines Arbeitgebers öfters auf Schulung und fahre da mit meinem privaten Auto zum Schulungsort, diese sind meistens 150km entfernt!
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich dann meistens für die Fahrt einen pauschalen Betrag ausbezahlt, dieser pauschale Betrag berechnet mein AG so das er schaut was ein Zuticket gekostet hätte! Beispiel Vorarlberg nach Innsbruck Ticket hin/retour 60 Euro! Pauschaler Betrag 60 Euro!
Da ich mit dem Auto aber 380km hin/retour unterwegs bin und der Meinung bin das mir das amtliche Kilometergeld zusteht ist meine Frage nun ob ich beim Lohnsteuerausgleich die Differenz zw. Pauschale und amtlichen Kilometergeld Lohnsteuertechnisch geltend machen kann ? |