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Verfasst von: KlatzerP am 07.03.2013 11:26
 


THEMA:  Kilometergeld/Werbungskosten

Ich fahre öfters im Jahre auf Einladung meines Arbeitgebers öfters auf Schulung und fahre da mit meinem privaten Auto zum Schulungsort, diese sind meistens 150km entfernt!

Von meinem Arbeitgeber bekomme ich dann meistens für die Fahrt einen pauschalen Betrag ausbezahlt, dieser pauschale Betrag berechnet mein AG so das er schaut was ein Zuticket gekostet hätte!  Beispiel Vorarlberg nach Innsbruck   Ticket hin/retour 60 Euro! Pauschaler Betrag 60 Euro!

Da ich mit dem Auto aber 380km hin/retour unterwegs bin  und der Meinung bin das mir das amtliche Kilometergeld zusteht ist meine Frage nun ob ich beim Lohnsteuerausgleich die Differenz zw. Pauschale und amtlichen Kilometergeld Lohnsteuertechnisch geltend machen kann ?

Verfasst von: Martin am 07.03.2013 11:37
 


THEMA:  Kilometergeld/Werbungskosten

Ja sie können die Differenz als Werbungskosten geltend machen. 380km x 0,42EUR = 159,60 abzüglich der EUR 60 vom Arbeitgeber = 99,60 als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung.

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