Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2005 eine Eigentumswohnung erworben. Finanziert mit Wohnbauförderung und einem Darlehen. Kann ich die Wohnbauförderung und die monatlichen Darlehensrückzahlungen beim Lohnsteuerausgleich angeben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Martin |