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Verfasst von: Ernst Hof am 14.03.2013 14:24
 


THEMA:  Festsetzungsverjährung 2002
Beispiel:

Es geht um die 10-jährige Festsetzungsverjährung

Es sollen Kapitalerträge nachträglich deklariert werden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegt die Festsetzungsjährung bei maximal 10 Jahren, wenn die Steuererklärung für 2001 2002 abgegeben wurde, sind ab 2013 nur die Jahre

2002 bis 2011 zu berücksichtigen.

Wie würde es in dem Beispiel für 2002 aussehen, wenn zwar die Kapitalerträge für 2002 mit Belegen nachgewiesen werden können, aber für ein Konto nicht die vollständigen Belege zur Verfügung stehen, insbesondere der Jahresanfang nicht?

Danke


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