Lieber Herr Hasenauer,
Wenn Sie die Umsatzgrenze von EUR 30.000,- (netto) nicht überschreiten, dann sind Sie als Kleinunternehmer unecht steuerbefreit (keine Umsatzsteuer aber auch kein Vorsteuerabzug). Übersteigen Ihre Umsätze in einem Jahr diese Grenze, müssen die Umsätze dieses Jahres mit Umsatzsteuer verrechnet werden. Die Vorjahre bleiben unberührt.
MfG Mag. Martin Haselmann
Kanzlei Karabece & Müller
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