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Verfasst von: Peter Hasenauer am 14.03.2013 20:34
 


THEMA:  Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung (Umsätze aus vergangenen GJ relevant?)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2012 Kleinunternehmen und somit von der Umsatzsteuer befreit. Es zeichnet sich allerdings schön langsam ab, dass es auf alle Fälle ab 2014 sinnvoller erscheinen wird, zur Regelbesteuerung zu wechseln. Mit den Umsatzgrenzen wird es auch knapp werden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn ich per 1.1.2014 vom Kleinunternehmer und der Umsatzsteuerbefreiung zum "Normalunternehmen" und zur Regelbesteuerung wechsle, muss ich dann Rechnungen aus der Vergangenheit korrigieren bzw. muss ich von Umsätzen die vor 1.1.2014 vereinnahmt wurden die Umsatzsteuer nachzahlen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße,
Peter Hasenauer

Verfasst von: Kanzlei Karabece am 15.03.2013 09:34
 


THEMA:  Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung (Umsätze aus vergangenen GJ relevant?)

Lieber Herr Hasenauer,

Wenn Sie die Umsatzgrenze von EUR 30.000,- (netto) nicht überschreiten, dann sind Sie als Kleinunternehmer unecht steuerbefreit (keine Umsatzsteuer aber auch kein Vorsteuerabzug). Übersteigen Ihre Umsätze in einem Jahr diese Grenze, müssen die Umsätze dieses Jahres mit Umsatzsteuer verrechnet werden. Die Vorjahre bleiben unberührt.

MfG Mag. Martin Haselmann

Kanzlei Karabece & Müller

Partner von www.schnellberaten.com

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.03.2013 15:23
 


THEMA:  Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung (Umsätze aus vergangenen GJ relevant?)

IN diesem Fall wird man dem Kunden die UST nachverrechnen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Stefanie am 26.03.2013 15:26
 


THEMA:  Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung (Umsätze aus vergangenen GJ relevant?)

Meines Wissens nach ist diese Problematik der USt noch nicht gesetzlich geregelt und es bleibt Ihnen daher überlassen ob Sie die USt nachverrechnen (in 2014 nur stpfl. Umsätze) oder als steuerfrei behandeln (und somit in 2014 steuerfreie Altumsätze als Kleinunternehmer UND steuerpflichtige Umsätze haben). Besonders bei Privatkunden ist eine Nachverrechnung problematisch.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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