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Verfasst von: Emely am 15.03.2013 10:47
 


THEMA:  Steuerausgleich

Hallo zusammen,

wollte Mal nachfragen wie das genau läuft mit dem Steuerausgleich. Wie viel darf man nebenberuflich dazuverdienen ohne das Steuern anfallen?
Ich verdiene 22.800 im Jahr, und bin nun nebenberuflich tätig, wobei ich jeden Monat etwa 500 Euro dazu verdiene - mal etwas mehr - mal etwas weniger.

Liebe Grüße
Emely

Verfasst von: Martin am 15.03.2013 10:56
 


THEMA:  Steuerausgleich

Liebe Emely,

Steuerfrei nebenberuflich dazuverdienen darfst Du EUR 730,-. Wenn Du im Jahr mehr als rund EUR 4.515,- dazuverdienst kommst Du auch in den Genuss Sozialversicherung zu zahlen bzw. nachzuzahlen.

LG Martin

Verfasst von: Emely am 15.03.2013 11:27
 


THEMA:  Steuerausgleich

Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gilt das von meinem Gehalt aus gerechnet, oder generell für nebenberufliche Verdienste?

LG
Emely

Verfasst von: Emely am 15.03.2013 11:32
 


THEMA:  Steuerausgleich

Ach ja noch was:

Ich darf 730 EUR monatlich dazuverdienen, wenn ich in einem Monat mehr als 730 EUR verdiene, und trotzdem den Jahresverdienst  von max. 4.515 EUR nicht überschreite, muss ich dann nichts zahlen? Oder wird der einzelne Monat an dem ich mehr verdient habe verrechnet?

Beste Grüße

Verfasst von: Martin am 15.03.2013 12:08
 


THEMA:  Steuerausgleich

Sorry für das Missverständnis. Du darfst EUR 730,- pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Wenn Du im gesamten Jahr mehr als die rund EUR 4.515,- verdienst musst Du Sozialversicherung zahlen. Was Du in welchem Monat verdienst ist egal.

Verfasst von: Emely am 15.03.2013 12:49
 


THEMA:  Steuerausgleich

Achso, danke!

Doch nur so wenig... Zählt der Beitrag nur für Kleinunternehmer? Oder auch für Honorarnoten?
Also ich bin auf Freier Basis in der selben Firma angestellt - wobei ein Honorar anfällt monatlich.

LG

Verfasst von: Martin am 15.03.2013 14:29
 


THEMA:  Steuerausgleich

Kleinunternehmer = Honorarnoten. Wenn Sie Honrarnoten ausstellen sind Sie auch Kleinunternehmer. Bei der gleichen Firma mit einem normalen Dienstverhältnis und auf Honorarnotenbasis wird sozialverischerungsrechtlich wohl nur bis zur nächsten Finanzamts- bzw. GKK-Prüfung halten.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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