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Verfasst von: claudia am 15.03.2013 14:38
 


THEMA:  honorarnoten+bildungskarenz (weiterbildungsgeld)+gehalt

sehr geehrte damen und herren,

ich befand mich 2011 (dezember) einen monat und 2012 3 monate in bildungskarenz. während dieser zeit war ich selbstständig (freie dienstnehmerin) und habe eine honorarnote in der höhe von 240 euro für den dezember 2011 gestellt, den betrag habe ich von der firma allerdings erst im jänner 2012 erhalten. 2012 habe ich ebenso honorarnoten im zeitraum der bildungskarenz von insgesamt 640 gestellt. nun habe ich in erfahrung gebracht, dass die 240 euro, die erst im jänner 2012 überwiesen wurden zu den 640 dazu gerechnet werden und somit auf 980.- euro komme und den betrag zu versteuern habe. die firma hat mir mitgeteilt, dass sie nichts machen könne. stimmt das? kann ich bzw. wie kann ich intervenieren?

UND: ist es auch so, dass das weiterbildungsgeld, das ich vom ams während der bildungskarenz bekommen habe, dadurch nicht mehr steuerfrei ist, sondern ebenso als zu versteuerndes einkommen gerechnet wird?? mein einkommen 2012: honorarnoten 640,- bzw. 980,- durch die späte überweisung, weiterbildungsgeld (AMS) 3.317.- und gehalt als angestellte 21.267.-; abschreibung: zusatzversicherung 1.700; meine weitere frage: muss ich damit rechnen, dass ich steuer nachzahlen muss?

vielen dank im voraus und herzliche grüße!

Verfasst von: C am 16.03.2013 11:14
 


THEMA:  honorarnoten+bildungskarenz (weiterbildungsgeld)+gehalt

Hallo Claudia,

bezüglich Ihrer Honorarnoten ist anzumerken, dass beim freien DN auf den Zuflusszeitpunkt abzustellen ist, d.h., dass der Betrag tatsächlich zur Gänze in das Jahr 2012 fällt.

Auf die Steuerfreiheit des Weiterbildungsgeldes hat dies jedoch keine Auswirkungen. Dieses wird als Bezug gem. § 3/1/5a EStG betrachtet (gem. ALVG) und ist nach wie vor steuerfrei. Der Bezug eines steuerfreien Bezuges vom AMS hat jedoch Auswirkungen auf die Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes, da gem. §3 Abs 2 EStG Ihr Gehalt auf einen Jahresbetrag zur Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes, hochgerechnet wird. Durch Ihre Tätigkeit als freie DN ist daher mit einer Nachzahlung zu rechnen.

LG,

C

Verfasst von: claudia am 17.03.2013 11:26
 


THEMA:  honorarnoten+bildungskarenz (weiterbildungsgeld)+gehalt

liebe/r c,

vielen dank für die rasche antwort!! da drängen sich bei mir weitere fragen auf: frage 1: mit welcher höhe der nachzahlung müsste ich rechnen? frage 2: würde ich den arbeitsraum, der sich in der wohnung befindet und in dem ich meine freiberufliche tätigkeit ausgeübt habe, abschreiben: wie hoch wäre die wahrscheinlichkeit, dass der arbeitsraum auch angerechnet wird UND der mietvertrag ist auf eine weitere person ausgestellt. was müsste ich bei der steuererklärung diesbezüglich berücksichtigen? VIELEN DANK NOCHMALS!!!

Verfasst von: C am 17.03.2013 12:16
 


THEMA:  honorarnoten+bildungskarenz (weiterbildungsgeld)+gehalt

Hallo Claudia,

 

leider weiß ich nicht ob und in welcher Höhe in den 21.267,00 € sonstige Bezüge (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) enthalten sind. Ich habe das ganze mal grob überschlagen (ohne Berücksichtigung einer allfälligen SV Nachzahlung) und bin auf ca 220,00 € Steuernachzahlung gekommen. 

Eine mE sehr große Unsicherheit ist aber, ob Sie jetzt tatsächlich ein freier DN sind oder selbstständig tätig. Daraus können sich nämlich erhebliche Auswirkungen ergeben. Grundsätzlich können Sie Arbeitsmittel, die Sie selbst angeschafft haben und für Ihre Tätigkeit benötigen abschreiben (unter 400,00 € sofort und sonst über die wirtschaftliche Nutzungsdauer).

Das Arbeitszimmer ist als Ferndiagnose schwer zu beurteilen. Wenn Sie selbständig tätig sind und diese Tätigkeit dort ausüben, können Sie anteilig (vermutlich zeitanteilig) die Miete abziehen (wichtig dabei ist, dass Sie die Miete tatsächlich tragen/bezahlen).

Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein bzw. die Art der Tätigkeit ein Arbeitszimmer erfordern. Eine abschließende Beurteilung ob dies bei Ihnen vorliegt, kann ich leider hier nicht abgeben. Wichtig ist jedenfalls alles gut zu dokumentieren.

Mfg

C

 

Verfasst von: claudia am 19.03.2013 11:08
 


THEMA:  honorarnoten+bildungskarenz (weiterbildungsgeld)+gehalt

liebe/r c,

VIELEN DANK für die hilfreichen informationen und die rasche antwort! war in der zeit der bildungskarenz als "neue selbstständige" tätig. kann es sein, dass ich dadurch noch mehr an steuerleistung abführen muss und/oder eventuell auch noch sv nachbezahlen muss?

liebe grüße,claudia

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