Verfasst von:
Fritz Maier am
15.03.2013 15:00
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
Liebes Forum,
wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre das sehr nett. Ist schnell erklärt, und es geht im Grunde nur um eine ungefähre Auskunft:
Was passiert, wenn ich als Student ganzjährig geringfügig beschäftigt bin (unter der besagten Geringfügigkeit bleibe), jedoch einmalig einen Werkvertrag erfülle? Das Honorar des Werkvertrag ist 3000 Euro inkl. UST. Soweit mir bekannt ist, bin ich dann in dem Monat, indem ich das Geld erhalte, ÜBER der Geringfügigkeit, und muss somit SV nachzahlen. (25% der 3000 Euro, sprich 750 Euro SV nachzahlen muss?)
Steuern meiner Meinung nach Nicht, da ich über das Jahr LOCKER unter den 11.000 Euro bleiben werde?
Danke für die Hilfe, falls mir das jemand sagen kann. :)
MfG |
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Verfasst von:
StefPaanie am
19.03.2013 21:49
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
Mir gefällt das wort USt nicht! Bitte stellen Sie keine USt in Rechnung wenn Sie sich beim FA nicht von der Kleinunternehmer-Regelung befreien haben lassen und über keine UID verfügen.
Zur ESt: Einkommen geringfügig + Gewinn aus Werkvertrag = BMGL für ESt, die werden Sie nach Ihren Schilderungen nicht erreichen
Zur SVA: Der Werkvertrag unterliegt der SV erst ab ca.4.500 Euro, daher auch keine SVA-Pflicht
Aber: Sollten Sie Familienbeihilfe beziehn, sollten Sie unter der Zuverdienstgrenze von 8000 Euro bleiben da Sie diese sonst fürs gesamte Jahr verlieren bzw. zurückzahlen müssen |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
23.03.2013 15:16
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Verfasst von:
x am
24.03.2013 23:36
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
@Gast: Das hab nicht ICH eingeführt, sondern das steht so im Vertrag. XXXX + UST. Ich wollte es nur erwähnt haben. ;-)
Beziehe keine Familienbeihilfe, somit auch keine SVA da (leider) unter 4500,-. Selbst gesamt komme ich nicht in die Nähe der 10.000 Euro ab der Lohnsteuer zu zahlen wäre! :D
Man wird sehen, hab mich auch bei der SVA fürs Gewerbe mal gemeldet, mal schauen was die antworten.
Danke für die Antwort! :) |
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Verfasst von:
x am
24.03.2013 23:37
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Verfasst von:
Dragan am
25.03.2013 19:27
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
Hallo,
ich bin Angestellter in Wien mit einem Bruttoeinkommen von 2420,-- pro Monat 14x im Jahr (33880,--p.J). Nun habe ich ein Angebot bekommen, für eine weiteren Anstellung.
Mit wieviel Abgaben (gesamt) muß ich rechnen, wenn ich eine weitere unselbststendiger Erwerbstätigkeit nachgehe. ( geringfügigkeitsgrenze 368,--p.Monat 14x im Jahr)
Mit wieviel Abgaben (gesamt) muß ich rechnen, wenn ich eine weitere unselbstständiger Erwerbstätigkeit nachgehe mit ca. 450,00-500,00 p.Monat 14 x im Jahr
Hoffe Sie/Ihr findet eine passende Antwort auf meine Fragen.
Besten Dank im Voraus.
Dragan Kurija |
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Verfasst von:
Johanna am
03.04.2013 18:37
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
@dragan: Die GfG hat nur eine Bedeutung, wenn es der einzige Job ist. Egal ob Überstunden im selben Betrieb, Zweit- oder Drittjob, FA und SV zählen einfach zusammen, da gibt es keine Freigrenze und keinen Freibetrag. Bei dieser Einkommenshöhe bleibt Ihnen höchstens die Hälfte des Zusatzverdienstes.
@fritz: Verdienst über monatlicher Geringfügigkeit ergibt nur bei Unselbstständigen Steuerpflicht für dieses Monat. Werkvertrag ist selbstständig, da hängt die SV-Pflicht vom Jahres-Gewinn (nicht Rechnungssummen) ab.
LG Johanna |
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Verfasst von:
Rene am
16.03.2014 23:51
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THEMA: Geringfügigkeit + Werkvertrag - Steuern? |
Hallo, eine Frage ich habe 2013 ca 5800 Euro verdient über gerinfügige Jobs (hier ist mir klar das ich von der SVA noch eine Nachforderung zu erwarten habe) wobei ich auch parallel dazu zumindest die Selbstversicherung bereits gezahlt habe. Weiters habe ich noch über Werkvertrage 1050,- Euro dazu verdient. Mit wieviel muss man ungefähr an Nachforderung für den Werkvertrag noch extra rechnen? Zumindest beim Finanzamt kann ich einige Werbungskosten geltend machen (Studiengebühr, Selbstversicherung,...), aber für die SVA sind diese ja nicht relevant.
lg, Rene |
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