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Verfasst von: Robert am 17.03.2013 17:18
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Liebes Forum,

 

ich bin Student, arbeite nebenbei 19 Stunden in einem Angestelltenverhältnis und bin seit letztem Jahr zusätzlich noch als Fahrradkurier mit Gewerbeschein tätig. Nun muss ich für das vergangene Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen und da tauchen einige Fragen auf:

 

1. Soweit ich mich informiert habe, trifft auf mich die Einkunftsart aus Gewerbebetrieb zu und nicht jene aus selbstständiger Arbeit. Aber welche Gewinnermittlungsart trifft auf mich zu? Ich habe meine Einnahmen aus den Kurieraufträgen, aber Ausgaben rund ums Fahrrad, etc., weswegen ich vermute, dass ich als Einzelunternehmer gelte und eine Einnahmen und Ausgaben Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 zu machen habe?

 

2. Wo trage ich die Ausgaben für meinen Gewerbebetrieb ein? Bei Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe? Und was hat es mit den Korrekturen des Gewinnes/Verlustes auf sich?

 

3.  Wie kann ich die Abnützung meines Fahrrads abschreiben?

 

4. Meine Einkünfte schwanken jährlich, da ich mal mehr, mal weniger arbeite. Ist daher in meinem Fall ein Freibetragbescheid überhaupt sinnvoll?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.03.2013 15:11
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

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Verfasst von: andreasdf am 24.03.2013 11:13
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Punkt 1: 4/3 ist korrekt. 

Punkt 2: Grundumlage bei WK, Handykosten und Kosten für Berufskleidung kommen in Kz 9230 (übrige Ausgaben); die Sozialversicherungsbeiträge kommen in Kz 9225 - was für Ausgaben sind sonst noch angefallen? Korrekturen des Gewinnes betreffen im Wesentlichen steuerlich nicht anerkannte Ausgaben, zB bei Bewirtung von Geschäftsfreunden, Kundengeschenke, Trinkgelder, ...

Punkt 3: in Kz 9130 Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Punkt 4: Freibetragbescheid würde ich bleiben lassen

Verfasst von: Robert am 26.03.2013 01:10
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Zu Punkt 2: Meine Ausgaben bestehen größtenteils aus Verschleißteilen vom Rad, wie Bremsen, Mantel, Schläuche und teils Berufskleidung, was - soweit ich verstanden habe - alles auf Kz 9230 zutrifft?

Eine letzte Frage habe ich noch zur Gewinnermittlungsart, trifft auf mich das USt-Brutto oder Nettosystem zu?

 

Vielen lieben Dank, Robert

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