Es wäre toll, wenn mir jemand meine Fragen bestätigen könnte damit ich keinen Fehler mache:
Ich arbeite seit kurzem parallel zu einer Fixanstellung auch noch in einem freien Dienstvertrag.
Frage 1: Daher muss ich nun anstatt der Arbeitnehmerveranlagung (L1) eine Einkommenssteuererklärung (E1) machen ? Beides gleichzeitig gibt es nicht ? Entweder L1 oder E1 ?
Frage 2: Damit ich mit meinem finanzonline-Zugang eine Einkommenssteuererklärung machen kann, muss ich mit "Erklärungswechsel" umstellen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße Manfred Schön |