Also die Prüfungsvorbereitungskurse sind mal jedenfalls Ausbildungskosten. IdR gibt es eigene Rückzahlungsvereinbarungen. Falls es keine Vereinbarungen gibt, ist auch nichts zurückzuzahlen.
Im aktuellen Kollektivvertrag ist eine maximale Dauer von 5 Jahren für Rückzahlungsvereinbarungen festgelegt. Wobei der zurückzuzahlende Betrag sich jedes Jahr um mindestens 20% verringen muss.
Wenn du was zurückzahlen musst, bleibst du aber eh nicht komplett auf den Kosten sitzen, weil du das dann ja als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen kannst. |