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Verfasst von: Susanne am 19.03.2013 09:19
 


THEMA:  Dienstvertrag Berufsanwärter

Ich hätte eine Frage bzgl. dienstvertraglicher Bestimmungen.

Wenn die StB-Kanzlei die Vorbereitungskurse sowie Prüfungsgebühren für die Steuerberaterprüfung bezahlt, steht das dann im DV drinnen? Wie wäre das am besten zu lösen? Sind diese Kosten dann auch in der Refundierung der Ausbildungskosten enthalten? Ich würde mich ja hier quasi noch weitere 4-5 Jahre nach der StB-Prüfung an das Unternehmen binden müssen...

Danke für eine hilfreiche Antwort!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.03.2013 15:07
 


THEMA:  Dienstvertrag Berufsanwärter

Besprechen Sie mit der Geschäftsleitung genau, welche Kosten übernommen werden und welche Verpflichtungen Ihnen daraus erwachsen.Das halten Sie dann im Dienstvertrag fest oder in einem eignenen Vertrag.

Verfasst von: andreasdf am 24.03.2013 11:02
 


THEMA:  Dienstvertrag Berufsanwärter

Also die Prüfungsvorbereitungskurse sind mal jedenfalls Ausbildungskosten. IdR gibt es eigene Rückzahlungsvereinbarungen. Falls es keine Vereinbarungen gibt, ist auch nichts zurückzuzahlen.

Im aktuellen Kollektivvertrag ist eine maximale Dauer von 5 Jahren für Rückzahlungsvereinbarungen festgelegt. Wobei der zurückzuzahlende Betrag sich jedes Jahr um mindestens 20% verringen muss.

Wenn du was zurückzahlen musst, bleibst du aber eh nicht komplett auf den Kosten sitzen, weil du das dann ja als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen kannst.

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