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Verfasst von: holli73 am 22.03.2013 11:47
 


THEMA:  honorarnote
hallo,


ich bin vollzeit angestellter mit einem einkommen von mehr als 50.000 EUR...
ich habe auch einen gewerbeschein der ist aber zur zeit ruhend gemeldet


ich habe nun nebenbei fuer ein anderes unternehmen was geleistet (natuerlich nicht zu meinen normalen arbeitszeiten)
das macht ca. 5000 EUR aus.


jetzt meine frage kann ich dafuer einfach eine honorarnote schreiben brutto fuer netto von 5000 EUR und was muss ich davon versteuern?


oder waere es besser das gewerbe wieder zu aktivieren und eine normale rechnung zu schreiben ueber die dienstleistung?


danke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.03.2013 15:02
 


THEMA:  honorarnote

steuerlich macht es keinen Unterschied, ob Sie mit oder ohne Gewerbschein IHre Rechnung schreiben.

Versteuern müssen Sie die 5.000,-- falls Sie keine Absetzposten haben und zwar mit 43,2%.

Da Sie über 4.600,-- liegen, müssen Sie auch noch 28% Sozialversicherung rechnen.

Verfasst von: andreasdf am 24.03.2013 10:51
 


THEMA:  honorarnote

Wenn es nur die € 5000 sind wird keine SV anfallen, weil der Grundfreibetrag von 13% noch abzuziehen ist. Weiters muss man noch schauen, ob nicht ein Pauschale für die Betriebsausgaben angesetzt werden kann. 

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