Hallo, hätte folgende Frage: kann man GWG's unter 400 Euro auch auf mehrere Jahre aufteilen oder müssen die im jeweiliegn Jahr voll abgeschrieben werden?
Ich bin da im Hilfe des Formulars E1a im FinanzOnline auf folgenden Text gestoßen: Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z.B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter), (EKR 700 - 708) - Kennzahl 9130 Geringwertige Anlagegüter sind solche, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall 400 Euro nicht übersteigen. Sie können entweder über die AfA abgesetzt oder sofort abgeschrieben werden (Wahlrecht).
Danke! MfG |