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Verfasst von: C.G. am 26.03.2013 09:33
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe zwei Angestelltendienstverhältnisse (20 und 16 Wochenstunden) an zwei verschiedenen Orten und jeweils in der Nähe der Arbeitsstätte einen Wohnsitz.

Von der ersten Arbeit (16 Stunden pro Woche) liegt mein Hauptwohnsitz (Elternhaus) 14km entfernt (kein öffentliches Verkehrsmittel möglich) und der Zweitwohnsitz, den ich allein bewohne, 107km. Von der zweiten Arbeit (20 Stunden pro Woche) liegt der Zweitwohnsitz 4km (im Bereich des öffentlichen Verkehrs) und der Hauptwohnsitz 110km entfernt. Weiters betreibe ich an diesem Ort ein Universitätsstudium.

Ist es in diesem Fall möglich, die Kosten des Zeitwohnsitzes als Werbungskosten abzusetzen oder welches Vorgehen ist aus Sicht der größten Steuerersparnis ideal? Einen Wohnsitz aufzugeben wäre für mich eventuell auch denkbar. Welche Kosten sind für das Studium absetzbar?

Mfg C.G.

Verfasst von: Stefanie am 26.03.2013 15:09
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Hallo!

Grundsätzlich wäre die Absetzung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung für den Zweitwohnsitz in Ihrem Fall möglich, die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz muss jedoch begründbar sein. Am besten Sie lesen sich hierzu noch genau die LStR 341ff durch (finden Sie auf der HP des BMF). Ihr Studium können Sie auch absetzen, entweder als Ausbildung oder Umschulungskosten. Das BMF bietet hierzu eine recht gute Aufstellung "ABC der Werbungskosten".

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