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Verfasst von: Roswitha am 28.03.2013 12:20
 


THEMA:  Provison

Hallo!

Eine Frage bezüglich Einnahmen-Ausgabenrechnung Verein:

Wir bekommen für den Verkauf von ausgestellten Bildern 10 % Provison. Ist der Künstler anwesend, kassiert er selbst und wir erhalten am Ende der Ausstellung die Provison. Soweit klar, ich habe einen Eingang über die Provison. Ist der Künstler nicht anwesend und wir verkaufen ein Bild dann kassieren es wir und zahlen den Betrag abzüglich der 10 %igen Provison bei Ausstellungsende an den Künstler und der Kasseneingang erfolgt nur über die Provison. Kann ich diese Vorgehensweise beibehalten oder müsste ich den kompöetten Betrag als Eingang reingeben und die Auszahlung an den Künstler als Ausgang?

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, da wir sehr weit unter der Kleinunternehmergrenze liegen und die Verkäufe minimal sind.

Danke im voraus!

Liebe Grüße Roswitha

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.03.2013 13:13
 


THEMA:  Provison

Richtig gehört der volle Betrag gebucht.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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