Hallo Herr Pichler, Alleinverdiener (im Sinne des Alleinverdienerabsetzbetrages) können Sie nur sein, wenn Sie Kinder haben. Prinzpiell müssten Sie die Mieteinnahmen 50:50 aufteilen. Es wäre sehr schwierig dem Finanzamt eine andere Aufteilung nachzuweisen wenn Sie zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Wenn Sie vermieten können Sie alle Sanierungs- und Erhaltungskosten absetzen.
LG Martin
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