Natürlich darf man als Privatperson auch eine Rechnung schreiben, oft benötigt man ja selbst eine "Zahlungsbestätigung".
Die andere Seite ist, das es sich hier um Einkommen handelt. Einmalig ist kaum ein Problem, unter 730,- im Jahr (nach Abzug von Spesen) ist der Zuverdienst neben einer unselbstständigen Tätigkeit steuerfrei. Bei häufigeren Übersetzungen ist es eine selbstständige Tätigkeit, eine Steuernummer und die jährliche Steurerklärung nötig.
Dem Grunde nach steigen Steuern und Abgaben, egal ob man eine Lohnerhöhung bekommt, Überstunden macht, oder in einem anderen Job etwas dazuverdient.
Infos über Anmeldung, Verdienstgrenzen und Abgaben gibts bei WKO, SV und FA - und bei Steuerberatern.
LG Johanna |