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Verfasst von: linus sinus am 05.04.2013 13:47
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer

hallo,

 

ich habe im Jahr 2011 eine Einkommenssteuerklärung eingericht. Ich arbeite als freier Dienstnehmer und habe im Jahr 2011 über 11000 Euro verdient. Im Jahr 2012 habe ich weniger als 11000 Euro  verdient. Muss ich trotzdem eine Erklärung für 2012 einreichen?

 

mfg

Verfasst von: Martin am 05.04.2013 13:59
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer

Wahrscheinlich ja, da im Finanzamt für Sie ein Signal hinterlegt ist, dass Sie eine Erklärung abgeben müssen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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