Guten Tag !
An sich ist die Thematik der Innergemeinschaftlichen Lieferung bei vorhandener UID zweier Unternehmen ja klar. Unternehmen 1 aus Land A versendet Waren an Unternehmen 2 aus Land B. Beide Unternehmen haben eine gültige UID.
Nun schreibt Unternehmen A eine Rechnung an Unternehmen B. Doch laut Wikipedia muss Unternehmen B die Ware im Zielland versteuern. Stimmt das ?
Angenommen, Unternehmen B kauft eine Nähmaschine von Unternehmen A. Unternehmen B arbeitet in der Textilindustrie und nutzt diese Maschine für den Eigengebrauch. Muss dieser die Maschine mit dem MWST-Satz des eigenen Landes versteuern ?
Danke und Grüße
Alex |