Ich bin in einem Angestelltenverhältnis mit einem Nettoeinkommen von ca. 800,- Also ASVG versichert.
Als 2. Standbein bin ich Kleinstunternehmer mit einer Werbeagentur. Ich bin unecht steuerbefreit und zahle auch nur die Unfallversicherung bei der gewerblichen Wirtschaft. (Wegen kleinem Umsatz und geringfügigem Gewinn.)
Nun wurde mir ein 3. Standbein angeboten. Nämlich die Funktion eines Gesellschafters einer OG. Ich würde ohne Angestelltenverhältnis den gewerberechtlichen Geschäfstführer abgeben.
Meine Fragen nun: Ich werde zu Beginn mit meinen Einkünften weiter in beiden selbstständigen Tätigkeiten im geringfügigen Gewinnbereich bleiben, weil ich endlich Anschaffungen tätigen kann. Gilt also weiter die Ausnahme von der SV der gewerbl. Wirtschaft? Oder soll ich eine Differenvorschreibung beantragen? Und wie funktioniert das? Stimmt es eh, dass ich als Gesellschafter auf jeden Fall verpflichtet bin mich bei der SV der gewerbl. Wirtschaft zu versichern?
Spricht irgend etwas gegen diese 3 Einkunftsarten? Ich weiß, dass alle Einkommen zur Besteuerung zusammengezählt werden. Aber sollte ich jemals so viel verdienen, dass ich gute Gewinne mache, bin ich auch bereit Steuern zu zahlen. (Muss ja auch jeder Angesellte - nur da merkt man es nicht so, weil man ja nur die Nettolohnsumme anschaut.) |