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Verfasst von: Bianca am 29.04.2013 15:49
 


THEMA:  Umzug + Doppelte Haushaltsführung + befristetes Arbeitsverhältnis
Im Dezember 2011 startete ich ein auf 18 Monate befristetes Arbeitsverhältnis 200 km entfernt von meinem Hauptwohnsitz. Ich war davor 2 Monate arbeitslos gemeldet und davor studiert  - musste daher bis auf den Dezember 2011 bis auf den Dezember keine Lohnsteuer zahlen. Ich bin ledig und wohne am Hauptwohnsitz bei meinen Eltern. Der Lebensmittelpunkt ist nach wie vor meine Heimatstadt. Nach dem Auslaufen meines Arbeitsvertrags nächstes Monat ziehe ich wieder zurück. 


1. Doppelte Haushaltsführung:
Kann ich für den kompletten Zeitraum von 18 Monaten oder nur für 6 Monate eine doppelte Haushaltsführung beantragen?


2. Umzug und Makler
Kann ich Umzugs- und Maklerkosten im Jahr 2012 in die ANV hineinnehmen, da ich 2011 kaum Lohnsteuer bezahlt hatte, die Kosten aber dennoch angefallen sind?


3. Heimfahren
Bis zu welcher Höhe kann ich in meinem Fall Heimfahrten geltend machen?


4. Umzug retour und Mietkosten bis Mietvertrag ausläuft
Kann ich für 2013 Umzugskosten in umgekehrter Richtung ebenfalls abschreiben oder würde das nur gehen, wenn ich eine neue Anstellung hätte?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.05.2013 14:09
 


THEMA:  Umzug + Doppelte Haushaltsführung + befristetes Arbeitsverhältnis

Zur doppelten HH Führung gibt eine Menge an Judikatur.

1.u.4.) wenn Sie z.B:nach den 18 Monaten an Ihrem Hauptwohnsitz eine Arbeit finden,könnte das FA eventuell die ganze Zeit anerkennen, sowie den Umzug retour.

2.) Kosten könenn nur in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie bezahlt wurden.

2.)Bis zum höchsten Pendlerpauschale

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