Sehr geehrte Forumsgemeinde,
ich habe eine Frage die in ähnlicher Form bereits von einem anderen User gestellt wurde, mir jedoch nicht weiterhilft.
Folgender Fall: habe eine Rechnung von einem Berater aus der EU in der auch seine Reisekosten gesondert ausgewiesen werden. Für die Beratungsleistung ist reverse charge anzuwenden. Gilt dies auch für seine Reisekosten (weil Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt?)
Wie ist es im umgekehrten Fall, wenn ich Reisekosten (nur Reisekosten-leider sind die Rechnungen nicht auf den Empfänger ausgestellt, sodass ich dies nicht als reinen Durchläufer behandeln kann) an ein Unternehmen innerhalb der EU fakturiere? Sonstige Leistung mit Berücksichtigung in der Zusammenfassenden Meldung?
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!!
lg
Manu |