Hallo,
Ich benötige bitte eine fundierte Auskunft.
Ich habe in Österreich meinen Wohnsitz und einen regulären Teilzeit-Arbeitsplatz. Zusätzlich arbeite ich geringfügig in Deutschland. (Alles im Grenzgebiet, wobei der Dienstgeber mit der Zentrale 30 km, der Arbeitsplatz aber nur 25 km entfernt von meinem Wohnort sind). Meines Wissens ist das geringfügige Einkommen in D bereits pauschalversteuert (2%). Muss ich es trotzdem in A zur nochmals versteuern (Grenzgänger?) bzw hat es Einfluss auf die Progression oder greift hier erstrangig das Doppelbesteuerungsabkommen?
Ich habe von Steuerberatern,Ak, Finanzbehörden usw unterschiedliche Auskünfte bekommen.
Vielen Dank |