Mir wurden bei der Arbeitnehmerveranlagung 2012 die Begräbniskosten nicht berücksichtigt ! Die Begründung: Die Begräbniskosten konnten nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des §34 Einkommensteuergesetz 1988 berücksichtigt werden, da sie in Erfüllung einer Bedingung des Übergabevertrages geleistet wurden und daher nicht zwangsläufig erwachsen sind. Hat diese Begründung ihre Gültigkeit ? MfG |