Unser Nebenwohnsitz wird innerhlab der 10 jährigen Behaltefrist verkauft.
Meine Frage: Kann ich die Maklerprovision für den Verkauf bei der Steuerbemessung in Abzug bringen?
Vielen herzlichen Dank für eine komptetente Antwort im Voraus.
Es können nur noch die Kosten für die Mitteilung und Selbstberechnung d. Immoest durch Parteienvertreter abgezogen werden.
www.steuerberatung-weiss.at