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Verfasst von: Lena am 03.06.2013 15:56
 


THEMA:  Kleinunternehmer mit Regelbesteuerung

Hallo!

Ich bin seit 3/4 Jahr Kleinunternehmer mit jährlichem Umsatz von weniger als 30.000 Euro. Ich habe aber auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet und führe die Umsatzsteuer beim Finanzamt ab und natürlich bekomme ich auch die Vorsteuer erstattet.

Bei der Abgabefrist und -pflicht bin ich aber immer noch nicht ganz klar:

Soll ich die UVA pro Quatal machen (online) und ans Finanzamt schicken? (Macht es Unterschied, ob das Quatalergebnis als Zahllast/Gutschrift/Null aufweist ?)

Muss ich eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen?

Muss ich eine Einkommensteuerjahreserklärung machen?

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort und vielen Dank im Voraus!

MfG

Lena

Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.06.2013 17:23
 


THEMA:  Kleinunternehmer mit Regelbesteuerung

Sie dürfen die UVA quartalsweise erstellen.Ja, Sie müssen eine USt-Jahreserklärung  und eine Einkommensteuererklärung abgeben

.Wir helfen Ihnen gerne dabei

.www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.06.2013 17:23
 


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