Verfasst von:
Chris am
12.06.2013 23:14
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THEMA: Einkommenssteuererklärung Einkunftsarten; Frage zu Werbungskosten |
Ich versuche nun seit Tagen meine Einkommenssteuererklärung zu machen doch muss ich gestehen, dass ich trotz intensiver Suche bei manchen Dingen nicht ganz durchblicke.
Zu meiner Situation: Ich habe 2012 bei einem Arbeitgeber gearbeitet (nicht selbständige Arbeit) und zwar von Jänner - Mai und ab September dauerhaft. Des weiteren unterrichte ich am Wochenende an einem Erwachsenenbildungsinstitut und bereite auf die Berufsreifeprüfung vor. Dies müssten meiner Meinung nach Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein. Eine dritte Tätigkeit habe ich im Rahmen eines freien Dienstnehmervertrags ausgeübt, diese sind, denke ich, Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Für die Tätigkeiten 2 und 3 liegt jeweils eine Meldung §109a vor. Mit ca. 21.000 Euro brutto zu ca, 2.800 zu ca. 2.700 ist der Anteil der nicht selbständigen Arbeit weitaus der Größte.
Meine Fragen zu Tätigkeiten 2 und 3: Muss ich bei der Gewinnermittlungsart Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 oder Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende angeben?
Kann ich für Tätigkeit 2 und/oder 3 einerseits 6% pauschalisierte Betriebsausgaben geltend machen? Und vom verbleibenden Betrag nochmals 13% Gewinnfreibetrag?
Und eine letzte Frage: Für die verschiedenen Tätigkeiten ist zumindest ein Laptop, Internetzugang und ein Mobiltelefon unerlässlich. Natürlich nutze ich diese 3 Dinge auch privat, vermutlich sogar überwiegend. Ich habe gelesen ich muss die Nutzung "glaubhaft machen". Wie kann ich mir das praktisch vorstellen? Vorsichtig gesagt würde ich privat zu beruflich 75% zu 25% sehen. Und bei welcher der Tätigkeiten sollte ich das angeben?
Ich habe mich schon Stunden durch Gesetzestexte und die Finanzonline Formulare gekämpft, komme hier aber nicht weiter und wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar!
Herzliche Grüße Chris |
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Verfasst von:
Mixduradaxl am
13.06.2013 13:26
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Verfasst von:
Chris am
13.06.2013 18:52
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
14.06.2013 11:11
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THEMA: Einkommenssteuererklärung Einkunftsarten; Frage zu Werbungskosten |
Auf einfache Fragen gibt es einfache Antworten. Bei komplexen Sachverhalten, wird es nicht so einfach sein: In Ihrem Fall ist eine Einkommensteuererklärung mit zwei Beilagen E1a auszufällen. Bei der selbständigen Tätigkeit sind die Betriebsausgaben gemäß § 17 Abs. 1 EStG (findet man im RIS) mit 6 % abpauschaliert. Sofern Sie diese Variante wählen und nicht alle Ausgaben detailliert verbuchen wollen, können Sie danben nur Fremdleistungen, Löhne und Gehälter und die Sozialversicherung geltend machen. Die Sozialversicherung sollten Sie auf keinen Fall vergessen, Sie finden sie auf den Meldungen.
Bei der gewerblichen Tätigkeit gibt es 12% Betriebsausgabenpauschale. Die Abschreibung vom Laptop, Telefon, Internet und ähnliches sind damit abgedeckt.
Vom Gewinn kann man einen 13% Gewinnfreibetrag abziehen, maximal 3.900 Euro.
Ich bin mir sicher, dass Sie - gerade im Kreis der hier vertretenen Berater - einen Steuerberater finden, der Ihre Erklärung erstellt. Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben und verringern Ihre Steuer.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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