Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: tom am 16.06.2013 15:51
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung

Ich bin seit 2012 Kleinunternehmerregelung bz. der Umsatzsteuer befreit, und führe bei meinen Rechnungen seit 2012 daher auch die Ust. an (und ans Finanzamt ab)

Leider habe ich jedoch im Jänner 2012 noch eine Rechnung aus dem 2011er Jahr bezahlt bekommen. (Bin  Einnahmen-Ausgaben Rechner, daher ist für mich das Geld-Eingangsdatum relevant)

Nun habe ich das Problem, dass ich keine vernünftige Umsatzsteuererklärung abgeben kann, da von meinen Einkommen in 2012 diese eine Rechnung ohne Ust ist laut Kleinunternehmergesetz, der Rest jedoch Regelbesteuert. Finanzonline lässt jedoch nicht zu, dass ich dies so anführe, sondern nur entweder oder.

Theorethisch sollte es jedoch korrekt sein, da sich die UstRegelbesteuerung ja nur auf seit 2012 ausgestellte Rechnungen bezieht - nicht darauf, wann ich das Geld erhalte.

Was kann ich tun?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 16.06.2013 17:56
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung

Wenn Sie die Leistung 2011 erbracht haben, aber die Rechnung 2012 bezahlt wurde, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Ich würde versuchen, den betreffenden Umsatz nicht in die Kennzahl 16 der Erklärung zu schreiben, sondern eine Zeile tiefer - Kennzahl 20. Und als betreffende Gesetzesbestimmung ist die Ziffer 27 anzuführen.

In meinem Programm funktioniert das, ob es in Finanz-Online geht, kann ich leider nicht sagen, sollte aber möglich sein. Wenn es nicht klappt, geben Sie die Erklärung in Papierform ab.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.236 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.