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Verfasst von: benno am 17.06.2013 21:29
 


THEMA:  EKST

Nachdem mir bei meiner Einkommensteuererklärung für 2011 ein Fehler unterlaufen ist, möchte ich diese gerne in Papierform berichtigen. Mit welchen Konsequenzen muss ich dabei vonseiten des Finanzamtes rechnen? Sie die da in der Regel entgegenkommend?  Ich habe zwar nicht alle Einkünfte angegeben, jedoch liegt keine Abgabenhinterziehung vor. Die Erklärung habe ich vor 11 Monaten eingereicht.

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 19.06.2013 13:27
 


THEMA:  EKST

Reichen Sie so rasch als möglich eine "berichtigte Einkommensteuererklärung 2011" ein. Es wird erfahrungsgemäß keine (zusätzlichen) Konsequenzen geben.

Verfasst von: Markus am 20.06.2013 17:55
 


THEMA:  EKST

Was meinen Sie mit "es liegt keine Abgabenhinterziehung" vor?

Gegebenenfalls könnte eine Selbstanzeige sinnvoll sein um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Meine Erfahrung ist, dass die Finanzbehörden nicht unbedingt nachgiebig sind. Kommt natürlich auf den Einzelfall bzw. Sachbearbeiter im Finanzamt an.

Verfasst von: Markus am 20.06.2013 18:06
 


THEMA:  EKST

Was meinen Sie mit "es liegt keine Abgabenhinterziehung" vor?

Gegebenenfalls könnte eine Selbstanzeige sinnvoll sein um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Meine Erfahrung ist, dass die Finanzbehörden nicht unbedingt nachgiebig sind. Kommt natürlich auf den Einzelfall bzw. Sachbearbeiter im Finanzamt an.

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