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Verfasst von: Roland am 21.06.2013 15:21
 


THEMA:  Einmalige Honorarnote versteuern

Da ich Einkommen aus Vermietung habe, mache ich jedes Jahr eine ESt-Erklärung.

Im letzten Jahr habe ich eine Honorarnote für Beratungsleistung über 650,- gelegt. Wie versteuere ich das richtig und unter welchem Punkt muss ich das in der finanzonline-Erklärung angeben?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

:)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.06.2013 13:58
 


THEMA:  Einmalige Honorarnote versteuern

Es handelt sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.Sie können auch Betriebsausgaben absetzen.

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