Sehr geehrte Dammen und Herren,
meine Freundin ist Landesbedienstete und hat von Oktober 2012 bis Juni 2013 einen Kurs absolviert. Damals wurde vereinbart, dass die Fahrtkosten zum Kursort vom Arbeitgeber übernommen werden und die Belege von den Zugfahrten sollen gesammelt am Schluss abgegeben werden.
Die Belege wurden nun abgegben und über 2 Wochen danach hat sie nachgefragt wie es mit der Rückerstattung aussieht.Die Antwort darauf war etwas verblüffend da die Personalverrechnung gemeint hat, dass nur die Rechnungen vom heurigen Jahr übernommen werden können da die vom letzten Jahr leider schon "VERJÄHRT" sind.
Wie sieht die generelle Rechtslage bei dem Thema aus und ist ein beharren auf die Rückerstattung zielführend, wenn die Bitte um eine gesammelte Abgabe nur mündlich vom Bereichsleiter ausgesprochen wurde?
Danke im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
CM |