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Verfasst von: harry am 27.06.2013 15:09
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

muss man bei dem Punkt 725 einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit den netto auszahlungsbetrag oder den bruttobezug eintragen?

mfg harald

Verfasst von: Markus am 27.06.2013 15:17
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

sofern Sie einen "normalen" Dienstgeber haben, brauchen Sie gar nichts eintragen. (was ich aus Ihrer Frage rauslese)

Dieser Punkt ist nur einzutragen, wenn Sie zB bei der UNO arbeiten und steuerfreie Bezüge haben.

Verfasst von: harry am 27.06.2013 16:20
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

Hm, also ich habe ein normales gewerbe (kleinunternehmer) und bin halt 2 monate im jahr zusätzlich angestellt "normaler kollektivvertrag"....... irgendwo wo muss ich ja mein gehalt im einkommensteuerbescheid eintragen. wissen sie was für ein feld ich dann nehemn sollte?

 

mfg harald

Verfasst von: harry am 27.06.2013 16:40
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

Hm, also ich habe ein normales gewerbe (kleinunternehmer) und bin halt 2 monate im jahr zusätzlich angestellt "normaler kollektivvertrag"....... irgendwo wo muss ich ja mein gehalt im einkommensteuerbescheid eintragen. wissen sie was für ein feld ich dann nehemn sollte?

 

mfg harald

Verfasst von: Markus am 28.06.2013 08:55
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

das finanzamt bekommt automatisch eine Meldung vom Dienstgeber wieviel Sie im Angestelltenverhältnis verdient haben. es weiß schon was dabei anzusetzen ist.

mfg, markus

Verfasst von: harry am 28.06.2013 12:03
 


THEMA:  Feld 725 einkommensteuererklärung

ok! danke 

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