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Verfasst von: Christof am 27.06.2013 18:12
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid Weiterbildungsgeld wurde mitberechnet: Berufung

Ich habe nun meinen Einkommensteuerbeschied erhalten. Da das Weiterbildungsgeld des AMS mit einberechnet wurde und ich so Steuern nachzahlen muss, werde ich berufen.

Zusätzlich habe ich den Vorauszahlungsbescheid 2013 erhalten, der sich auf die falsch errechnete Einkommensteuer 2012 ergibt. Muss ich gegen diesen ebenfalls berufen oder reicht es, wenn ich gegen den Einkommensteuerbescheid berufe.

Schon mal vielen Dank für die Auskunft.

Verfasst von: andreasdf am 27.06.2013 23:18
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid Weiterbildungsgeld wurde mitberechnet: Berufung

Hallo!

Wenn Weiterbildungsgeld angefallen ist, löst das eine Hochrechnung der restlichen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen aus. Der Bescheid wird zu 99% richtig sein ..

Gegen den VZ-Bescheid kann im gleichen Schreiben Berufung eingelegt werden.

lg

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