Ich habe nun meinen Einkommensteuerbeschied erhalten. Da das Weiterbildungsgeld des AMS mit einberechnet wurde und ich so Steuern nachzahlen muss, werde ich berufen.
Zusätzlich habe ich den Vorauszahlungsbescheid 2013 erhalten, der sich auf die falsch errechnete Einkommensteuer 2012 ergibt. Muss ich gegen diesen ebenfalls berufen oder reicht es, wenn ich gegen den Einkommensteuerbescheid berufe.
Schon mal vielen Dank für die Auskunft. |