Ich vermiete eine Wohnung und bekomme von meiner Mieterin Miete + BK bezahlt. Beides muss ich bei der Einkommenssteuererklärugn als Einnahme anführen.
Kann ich die BK im Formular E1b unter "Übrige Werbungskosten" absetzen?
Freundliche Grüße
L
ja