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Verfasst von: L am 28.06.2013 06:49
 


THEMA:  Betriebskostenabrechnung

Ich vermiete eine Wohnung und bekomme von meiner Mieterin Miete + BK bezahlt. Beides muss ich bei der Einkommenssteuererklärugn als Einnahme anführen.

Kann ich die BK im Formular E1b unter "Übrige Werbungskosten" absetzen?

 

Freundliche Grüße

L

Verfasst von: Martin am 28.06.2013 12:17
 


THEMA:  Betriebskostenabrechnung

ja

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