Hallo,
ich habe da eine Frage wegen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung. Ich war letztes Jahr bei verschiedenen Stellen beschäftigt, alles aber geringfügig. Eine Stelle davon war per "Freier Dienstvertrag". Nachdem ich die Steuergrenze nicht überschritten habe bin ich, laut Finanzonline, nicht Erklärungspflichtig. Dennoch bräuchte ich diese für Mietzinsbeihilfe etc. da ich noch studiere. Die Frage ist jetzt wie ich vorgehe. Wenn ich die Arbeitnehmerveranlagung mache, dann scheinen ja meine EInkünfte aus "selbstständiger Tätigkeit" nicht auf. Oder kann ich das irgendwie einbauen? Ansonsten hätte ich einen Erklärungswechsel online gemacht. Da stehe ich aber vor dem Problem: Was wähle ich aus "Selbstständig" oder "Nicht selbsständig" wenn ja beides zutrifft und dann welche Branche? Ich arbeite als freier Dienstnehmer bei einer Ärztin in der Praxis, bin aber dort nur angelernt, habe also keine Ausbildung diesbezüglich , da ich Biologie studiere....
Nächste Frage wäre: Stimmt das, dass es nur bin heute 30.6. möglich ist die Erklärung zu machen? Ich war der Meinung man hat da Zeit wie bei der Veranlagung auch. Oder trifft das nur zu wenn man der Erklärungspflicht unterliegt?
Danke schonmal |