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Verfasst von: Fritz Weissenbusch am 01.07.2013 09:52
 


THEMA:  Werkvertrag und unselbständiges Arbeitsverhältnis

Liebe Profis! Bis zur Jahreshälfte war ich selbständig als Werkvertragnehmer tätig bin jedoch niemals über die Geringfügigkeitsgrenz gekommen. Nun wechsle ich in ein unselbständiges Dienstverhältnis in eine andere Firma. Wie sieht es nun mit der Zuverdienstgrenze von ca. 750 Euro aus und ab wann beginne die Fristen zu laufen. Wird der Verdienst aus der ersten Jahreshälfte nun einkommenssteuerrelevant?

 

Danke im Voraus

F. Weissenbusch

Verfasst von: Mixduradaxl am 01.07.2013 16:39
 


THEMA:  Werkvertrag und unselbständiges Arbeitsverhältnis

Ihre Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Deshalb biete ich Ihnen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Johanna am 02.07.2013 00:09
 


THEMA:  Werkvertrag und unselbständiges Arbeitsverhältnis

Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme.

LG Johanna

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