Liebe Profis! Bis zur Jahreshälfte war ich selbständig als Werkvertragnehmer tätig bin jedoch niemals über die Geringfügigkeitsgrenz gekommen. Nun wechsle ich in ein unselbständiges Dienstverhältnis in eine andere Firma. Wie sieht es nun mit der Zuverdienstgrenze von ca. 750 Euro aus und ab wann beginne die Fristen zu laufen. Wird der Verdienst aus der ersten Jahreshälfte nun einkommenssteuerrelevant?
Danke im Voraus
F. Weissenbusch |