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Verfasst von: Gabi am 01.07.2013 11:12
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung korregieren

Ich habe bereits einen Bescheid für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 erhalten, und jetzt nachträglich eine Vorlage fürs FA 2012 erhalten über die Bezahlung von Sanierungsmaßnahmen meiner Eigentumswohnung.

Kann ich den Bescheid korregieren lassen, und ich weiß da gibt es ja eine Grenze bei den Werbungskosten!?

Danke

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 01.07.2013 14:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung korregieren

Sie müssen gg. den Bescheid berufen, siehe Rechtsmittelbelehrung.

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