Als Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 30.000 Euro steht Ihnen im Normalfall ein Betriebsausgabenpauschale von 12% zu. Daneben kann man noch die SVA, den Wareneinsatz, Löhne und Gehälter sowie Fremdleistungen absetzen.
Eine Pauschalierung der Vorsteuern (1,8% ) gibt es nur, wenn man zur Regelbesteuuerung optiert, also auf die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer verzichtet. Ob dies sinnvoll ist, hängt einerseits davon ab, ob Sie Leistungen an Privatkunden (besser als Kleinunternehmer) oder an Unternehmer erbringen und ob Sie Investitionen tätigken. Wobei die Erfassung der einzelnen Vorsteuerbeträge bei den meisten Gewerbetreibenden mehr ausmacht als der Pauschalbetrag.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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