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Verfasst von: harry am 01.07.2013 12:29
 


THEMA:  basispauschalierung §17

Ich bin Beleuchter und habe einen Gewerbeschein (Kleinunternehmer Regelung). Darf ich die Basispauschalierung anwenden? oder gilt das nicht für meine Berufsgruppe .....

 

also 12% + 1,8%......

 

lg

Verfasst von: Mixduradaxl am 01.07.2013 16:36
 


THEMA:  basispauschalierung §17

Die Pauschalierungsverordnungen sind ein umfangreiches Thema, da ist das ganze unternehmerische Umfeld zu beachten. Ich betreue mehrere selbstst. Ton- und Lichttechniker und biete Ihnen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Vereibaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin. 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.07.2013 14:46
 


THEMA:  basispauschalierung §17

Sie dürfen beide Pauschalierungen in Anspruch nehmen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 03.07.2013 20:54
 


THEMA:  basispauschalierung §17

Als Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 30.000 Euro steht Ihnen im Normalfall ein Betriebsausgabenpauschale von 12% zu. Daneben kann man noch die SVA, den Wareneinsatz, Löhne und Gehälter sowie Fremdleistungen absetzen.

Eine Pauschalierung der Vorsteuern (1,8% ) gibt es nur, wenn man zur Regelbesteuuerung optiert, also auf die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer verzichtet. Ob dies sinnvoll ist, hängt einerseits davon ab, ob Sie Leistungen an Privatkunden (besser als Kleinunternehmer) oder an Unternehmer erbringen und ob Sie Investitionen tätigken. Wobei die Erfassung der einzelnen Vorsteuerbeträge bei den meisten Gewerbetreibenden mehr ausmacht als der Pauschalbetrag.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik  www.stb-halik.at

 

 

 

 

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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