Folgende Situation: Eine österr. GmbH hat nur einen Gesellschafter. Dieser lebt in Argentinien
und hat keinen Wohnsitz in Österreich. Muss die GmbH für Gewinnausschüttungen an den
Gesellschafter KeSt (25%) in Österreich abführen?
Ich frage deshalb, weil Argentinien mit Österreich derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen hat
und mir unklar ist, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
Vielen Dank! |