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Verfasst von: Theresa Höllinger am 16.07.2013 17:01
 


THEMA:  AVN 2012 - Studentin in Bildungskarenz

Ich bin seit September 2012 Studentin, seit Dezember 2012 in Bildungskarenz. Die Zeit dazwischen war ich im Prinzip Vollzeit beschäftigt, jedoch war ich die meißte Zeit davon im Urlaub um mein Studium beginnen zu können.

1. Ergeben sich für die AVN nun eine oder zwei gehaltsauszahlende Stellen?

2. Kosten für das Studium:
    2.1. PC, Drucker, Toner, Schreibstisch und Bürosessel: extra für das Studium angeschafft -> kommen diese zu 100 % rein?
    2.2. Jahresticket der Westbahn zum pendeln: kommt dies auch zu 100% rein?
    2.3. Diverese Skripten und Fachliteratur.
    Sind diese Kosten als Werbungskosten summiert unter Punkt 722 (Fortbildungs/Ausbildungs/Umschulungskosten) zu erfassen, oder seperat bei Arbeitsmittel, Fachliteratur, Reisekosten, usw.?

Vielen Dank im Voraus für die Beratung.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.07.2013 11:23
 


THEMA:  AVN 2012 - Studentin in Bildungskarenz

Gute Frage!

Ich meine das ist Ansichtssache.

Das Ergebnis ist dasselbe.

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